Pflegeberatung
Pflege im Pott aus Bottrop
Pflegeberatung nach §37 SGB XI
aus Bottrop
- Pflegebedürftige der Pflegegrade 1 bis 5 haben bei häuslicher Pflege Anspruch auf körperbezogene Pflegemaßnahmen und pflegerische Betreuungsmaßnahmen sowie auf Hilfen bei der Haushaltsführung als Sachleistung (häusliche Pflegehilfe).
- Häusliche Pflegehilfe wird erbracht, um Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten des Pflegebedürftigen so weit wie möglich durch pflegerische Maßnahmen zu beseitigen oder zu mindern und eine Verschlimmerung der Pflegebedürftigkeit zu verhindern.
Kontaktieren Sie uns gerne wenn Sie noch Fragen haben und mehr Informationen benötigen.
Zusätzliche Dienste: