Betreuung
Pflege im Pott aus Bottrop
Betreuung nach SGB XI §45b
aus Bottrop
Die zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen sind nach §45 SGB XI eine Pflegesachleistung. Dabei handelt es sich um zweckgebundene Leistung.
Das heißt, sie werden nur ausgezahlt, wenn sie für einen bestimmten Zweck verwendet werden.
Wir bieten Ihnen auch Betreuungsleistungen an. In einem gemeinsamen Gespräch werden wir mit Ihnen zusammen einen individuellen Betreuungsplan erstellen. So haben Sie einen strukturierten und entspannten Ablauf.
Außerdem können wir Ihnen Vermittlungsangebote zur Verfügung stellen, da wir zuverlässige Koorperationspartner in Bereichen, wie Physiotherapie, medizinische Fußpflege und Verhinderungspflege haben.
Kontaktieren Sie uns gerne bei weiteren Fragen!
Zusätzliche Dienste: