Behandlungspflege
Pflege im Pott aus Bottrop
Behandlungspflege nach SGB V
aus Bottrop
Die Behandlungspflege nach SGB V umfasst ausschließlich medizinische Leistungen, die von examinierten Pflegekräften bei einem pflegebedürftigen Patienten Zuhause oder in einer stationären Einrichtung (Pflegeheim, Kurzzeitpflege– oder Nachtpflege-Einrichtung) durchgeführt werden und zwar auf der Basis einer ärztlichen Verordnung.
Diese beinhaltet beispielsweise das An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen und das Wechseln von Verbänden und die Wundversorgung nach WHO.
Außerdem können Injektionen und Infusionen verabreicht werden, welches natürlich alles durch unser geschultes Fachpersonal geschieht. Zudem erfolgen Blutzuckermessungen, Insulingaben, Medikamentengaben und Portversorgungen. Auf Nachfrage erfolgt auch eine Unterstützung bei medizinischer Therapie und Diagnostik.
Die Kosten für Leistungen nach SGB V übernimmt – bei vorliegender ärztlicher Verordnung – komplett die Krankenkasse.
Wir freuen uns auf Sie!
Zusätzliche Dienste: